Änderung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes – worum geht es?
In der Schweiz ist es bekanntlich relativ einfach, gegen einen (vermeintlichen) Schuldner eine Betreibung einzuleiten. Der Gläubiger muss dem Betreibungsamt nämlich keinerlei Beweise für die geltend gemachte Schuld vorlegen, das Amt überprüft lediglich, ob die formellen Anforderungen an das Betreibungsbegehren erfüllt sind. Ist das der Fall, so stellt das Betreibungsamt der betriebenen Person einen Zahlungsbefehl zu.